GOOD NEWS

Gute Nachricht für alle Angestellten:

Mordverdacht ist kein Grund für eine fristlose Kündigung. Meint zumindest das Arbeitsgericht Hannover.

Das Urteil ist bemerkenswert, denn nach höchstrichterlicher Rechtsprechung reichen sonst schon grobe Beleidigungen, sexuelle Belästigung, ausländerfeindliche Äußerungen oder der beharrliche Verstoss gegen ein betriebliches Rauchverbot für einen sofortigen Rausschmiss.

Na gut, vielleicht nicht in Hannover…