Manche Kollegen verteidigen aber auch jede Pfründe. Ein Beratungsmonopol für Anwälte in Sachen Schweinkram wird es jedoch nicht geben, so zumindest das Oberlandesgericht Düsseldorf:
Unbeachtlich ist, so die Richter, die rechtliche Einordnung von einfacher oder schwerer Pornografie, da beides gegenüber Minderjährigen verboten ist und sich der Jugendschutzbeauftragte demnach darüber nicht den Kopf zerbrechen muss. (Quelle: heise)
Ist das Leben nicht ungerecht?