Interessant, dass die Berliner Staatsanwaltschaft kurzfristig Ressourcen hat, um einen engagierten Journalisten (und Ex-Minister) wegen Beleidigung dran zu kriegen (Hintergrund hier).
Denn andere – durchaus bedeutendere – Sachen schlummern schon mal Jahre in den Aktenschränken, ohne dass sich groß was tut. Falls die Staatsanwaltschaft Berlin hierin eine Beleidigung sehen sollte, kann ich gerne aus meinem eigenen Fundus einige schöne Beispiele auf den Tisch legen.
Unabhängig von der Frage, ob man in der politischen Diskussion nicht etwas Großmut zeigen kann, wird sich der engagierte Journalist womöglich nicht nur mit gelassener Heiterkeit verteidigen können. Laut Standardkommentar darf man nämlich folgendes nicht:
– Tippen an die Stirn;
– eine Fernsehmoderatorin als ausgemolkene Ziege bezeichnen;
– die Politisse Straßenmädchen nennen;
– Polizisten als Faschist, KZ-Scherge und Scheißbulle titulieren;
– von einem steindummen, kenntnislosen und talentfreien Autor sprechen;
– einen Juristen als „sogenannten Rechtsanwalt“ bezeichnen.
Für die Teilnahme an der öffentlichen Diskussion hat das Bundesverfassungsgericht aber auch mehrfach klargestellt, dass im Zweifel für die Meinungsfreiheit zu entscheiden ist. Deshalb sind zum Beispiel folgende Entgleisungen durchgegangen:
– Bezeichnung eines Bischofs als Kinderschänder in einer Satirezeitschrift;
– Behauptung, ein bestimmter Beamter wache nur auf, um die Bürger für dumm zu verkaufen;
– Titulierung eines demokratisch gewählten Politikers als Faschistenfreund oder Zwangsdemokrat.
Wer Lust hat, kann ja schon mal auf das Strafmaß tippen. Als Berufsoptimist halte ich einen Freispruch für naheliegend.
Nachtrag: Ein prägnanter Kommentar im Tagesspiegel.