Die Sache mit dem gefälschten Telefonvertrag hat sich geklärt. Aus dem Schreiben des Anbieters:
„Hiermit möchten wir uns in aller Form bei Ihrer Mandantin für die Unannehmlichkeiten entschuldigen. Nach intensiver Recherche haben wir den Außendienstmitarbeiter zur angegebenen Vertragsnummer ausfindig gemacht. Es handelt sich um Herrn Siegfried L., M-straße 234, X-Stadt.
Sollte Ihre Mandantin Strafanzeige wegen Urkundenfälschung erstatten, bitten wir höflichst um die Zusendung einer Kopie, damit wir die zuständige Polizeidienststelle unterstützen können.“
Bleibt nur eine Frage: Warum erstattet die Firma nicht von sich aus eine Strafanzeige?