FRAUENHAUS

Dr. Rollingers Bericht zum Thema Frauenhäuser erinnert mich an folgendes:

Ich habe vor ungefähr zwei Jahren einen Vater vertreten, dem hat das Familiengericht per einstweiliger Anordnung das Aufenthaltsbestimmungsrecht für seinen Sohn übertragen. Bekannt war, dass die Mutter das Kind mit ins Frauenhaus genommen hatte.

Trotz des Beschlusses haben sich die Behörden, insbesondere das Jugendamt geweigert, die Adresse des Frauenhauses herauszugeben. Sie waren auch nicht bereit, an einer Übergabe des Kindes an einem neutralen Ort mitzuwirken.

Das klappte erst, nachdem ich dem Amtsleiter und seinen sog. Sozialarbeitern mit Strafanzeigen wegen Beihilfe zum Kindesentzug bzw. Freiheitsberaubung gedroht habe.

Selbst dann haben sie noch alles dran gesetzt, um die Übergabe des Kindes an den Vater zu vereiteln. Angeblich war der Treffpunkt nicht richtig angegeben. Der 2. Versuch wurde abgebrochen mit der Behauptung, es sei Berufung eingelegt. Das stimmte a) nicht und war b) irrelevant, weil die Anordnung vollziehbar war.

Im nachhinein habe ich dann erfahren, dass die Mutter eigentlich bereit war, das Kind an den Vater herauszugeben. Sie hatte selbst eingesehen, dass sie mit dem Kind überfordert ist. Aber die Betreuer haben das für sie in die Hand genommen und pflichtwidrig abgeblockt, weil alle Männer Schweine sind, ohne auch nur ansatzweise zu wissen, um was es eigentlich geht.

Die Namen der Verantwortlichen des Frauenhauses wurden dann noch so geheim gehalten, dass man eigentlich nur über eine Klage rangekommen wäre. Darauf verzichtete der Vater dann aber. Er war froh, sein Kind endlich in die Arme schließen zu können.