Das schreibt der Justitiar einer Baufirma in einem Verfahren vor dem Arbeitsgericht:
„Ausweislich der Angaben in seinem Briefbogen ist der Prozessbevollmächtigte der Klägerin Fachanwalt für Strafrecht. Er ist damit den Umgang mit Mandanten gewohnt, die sanktionslos vor Gericht lügen dürfen, um sich einer Verurteilung im Strafprozess zu entziehen. Im Zivilprozess liegen die Dinge anders: Hier sind die Parteien an die prozessuale Wahrheitspflicht gebunden. Die Grenzziehung hat sich im vorliegenden Prozess nivelliert: Die Klägerin lügt schon durchgängig.“
Wer solche Tiraden nötig hat, der hat nicht nur eine Schraube locker, sondern auch keine Argumente in der Sache…