FREISPRUCH

Das Amtsgericht Hamburg hat den Chefredakteur der BILD-Zeitung Kai Diekmann vom Vorwurf freigesprochen, für die angeblich unzulässige Veröffentlichung aus Ermittlungsakten verantwortlich zu sein. Die Staatsanwaltschaft Hamburg hatte zuvor gegen Diekmann wegen Verstoßes gegen das Hamburger Pressegesetz eine Geldstrafe von 18 000 Euro erwirkt. Begründung: Der Chefredakteur habe seine „Verpflichtung verletzt, das Druckwerk von strafbarem Inhalt freizuhalten“.

Im Zusammenhang mit dem Verfahren gegen den so genannten Karnevalsmörder in Augsburg hatte BILD im Januar 2003 ausführlich über die Vernehmung des mutmaßlichen Mörders berichtet und sich dabei auch auf offizielle Ermittlungsprotokolle bezogen. Der Strafbefehl wurde jetzt nach zwei Tagen Hauptverhandlung aufgehoben.

Chefredakteur Kai Diekmann: „Damit ist der wiederholte Versuch einer Staatsanwaltschaft, Chefredakteure strafrechtlich zu disziplinieren, gescheitert.“ (PM des Axel Springer Verlages)

(danke an Mathias Schindler für den Hinweis)