Stefan Raab muss für die Verhohnepiepelung einer jungen Frau aus Essen 70.000 Euro zahlen. Das Oberlandesgericht Hamm verschärfte das Urteil des Landgerichts Essen deutlich. Die erste Instanz hatte Lisa L., deren Nachname Raab zu endloser Häme reizte, 22.000 Euro zugesprochen.
Das OLG Hamm hat die Höhe des Schmerzensgeldes auch mit dem Hinweis gerechtfertigt, dass andere vor ähnlichen Aktionen abgeschreckt werden sollen. Der Gedanke der Generalprävention ist dem Zivilrecht eigentlich fremd, weil es nur um die Rechtsbeziehungen der Bürger untereinander geht. Aber wenn diese Auffassung Anhänger gewinnt, wird vielleicht auch künftig bei Verkehrsunfällen mehr Schmerzensgeld zu erzielen sein. Schließlich können damit ja auch potenzielle Verkehrssünder abgeschreckt werden.
Die Pressemitteilung des OLG Hamm schildert genüsslich die Sünden des Herrn Raab.