Schreiben der Staatsanwaltschaft Düsseldorf:
… in o.g. Ermittlungsverfahren wird angefragt, ob Sie noch Kontakt zu Ihrem Mandanten haben und den derzeitigen Aufenthaltsort kennen. Es wird um Mitteilung gebeten.
Antwort:
… in dieser Angelegenheit bin ich nach wie vor als Verteidiger tätig. Sie treffen meinen Mandanten tagsüber in der Trattoria XY, wo er als Küchenhilfe arbeitet. Wenn Sie ihn lieber nachts verhaften wollen, versuchen Sie es in der Wohnung seiner Stiefmutter M-Straße 48. Oder bei seiner Freundin Caroline S., T-Straße 35.
Die Anfrage ist echt. Die Antwort ein Scherz.