Für unterbeschäftigte oder reiselustige Anwälte tun sich neue Möglichkeiten auf, wenn dieser Beschluss des Landgerichts Berlin die Runde macht. Ein Anwalt kann demnach auch die Kosten geltend machen, die er für die Anreise zu einem Verkündungstermin hat.
Die meisten Zivilgerichte entscheiden nicht am Tag der mündlichen Verhandlung. Sie beraumen vielmehr einen Verkündungstermin an. In diesem Termin wird lediglich die Entscheidung bekanntgegeben. Für den Kläger und den Beklagten sowie ihre Anwälte besteht keine Anwesenheitspflicht, wohl aber ein Anwesenheitsrecht.
In der Praxis geht niemand zu Verkündungsterminen. Da nichts mehr besprochen werden kann, wäre man nur Statist. Außerdem kommt das Ergebnis ohnehin per Post. Wenn man unbedingt kurzfristig Bescheid wissen will, reicht meistens ein Anruf auf der Geschäftsstelle des Gerichts.
Wenn die Regelung Bestand hat, werden sicher mehr Richter bei der Verkündung nicht mehr so einsam sein. Vor allem an Orten, wo man sich gleich noch einen schönen Tag machen kann.