Verschlüsseln macht verdächtig

Aus einem Vernehmungsprotokoll:

Der bei Ihnen sichergestellte Computer ist teilweise mit dem Verschlüsselungsprogramm „Truecrypt“ verschlüsselt. Sie stehen im dringenden Verdacht, durch diese Verschlüsselung Ihre, aber auch die Tatbeteiligung Dritter zu verschleiern. Sind Sie bereit, diese Verschlüsselung preiszugeben?

Das alles mag zwar ein „Verdacht“ sein, aber sicher kein strafrechtlich relevanter. Die eigene Tatbeteiligung verschleiern ist nicht strafbar. Und eine Strafvereitelung ist die Verschlüsselung von Daten noch lange nicht.

Das hat der Polizist aber natürlich nicht erwähnt. Der Beschuldigte war so eingeschüchtert, dass er gleich mal alle Passworte auf einem Zettel notiert hat.

Bingo.