GETRÖDELT

GETRÖDELT

Gerade Verwaltungsgerichte haben ein Talent darin, unbeliebte Sachen nicht zu bearbeiten. Über einen Fall hatte jetzt laut beck-aktuell das Bundesverfassungsgericht zu entscheiden. Ein Frau beantragte wegen einer Sozialhilfesache Prozesskostenhilfe. Das Verwaltungsgericht machte dreieinhalb Jahre nichts. Die Beschwerdeinstanz blieb fast zwei Jahre untätig. Und dann wurden die Anträge der Frau auch noch ohne Rückfragen zurückgewiesen, weil den Richtern einige Angaben fehlten.

Das Bundesverfassungsgericht kritisiert nicht nur die Untätigkeit der Richter. Es findet auch deutliche Worte dazu, dass die Sache dann mit formalen Tricks abgewürgt wird – statt der Antragstellerin Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben.

Ein krasser Ausnahmefall? Ich wette, jeder der hier mitlesenden Anwälte und einige Betroffene haben schon ähnliches erlebt.