Weil seine Frau die Scheidung beantragte, schaltete Herr M. auf stur. Obwohl ihn das Familiengericht mehrfach aufforderte, reichte er nicht die Fragebögen zum Versorgungsausgleich ein. Die Folge war ein Zwangsgeld von 200,00 Euro. Die hat Herr M. bezahlt. In der Hoffnung, seine Ruhe zu haben.
Zwangsgeld bedeutet aber nicht Lösegeld. Das Gericht hat das Geld zwar kassiert, aber nach einigen Wochen erneut zugeschlagen. Mit 100 % Aufschlag. Und ich soll etwas dagegen machen, weil es Herrn M. doch langsam teuer wird.
Das einzige, was mir einfällt, ist ein guter Rat: Füllen Sie die Formulare aus und reichen Sie diese ein. Oder wandern Sie in den australischen Dschungel aus. Aber machen Sie sich nicht übermäßig viele Hoffnungen, dass man Sie dort nicht doch erwischt. Bei Formularen kennen deutsche Gerichte kein Pardon…