Schwarzarbeitskontrolle in einer Pizzeria. Es gibt nur eine Feststellung:
Der S.-W. M. wurde in der Küche am Herd beim Zubereiten von Speisen angetroffen.
Der Gastronom soll jetzt ein Bußgeld zahlen. 6.000 Euro. Wobei der Zoll darauf hinweist, die „Regelbuße“ betrage 7.500 Euro.
Überzogene Forderungen. Das Amtsgericht stutzt sie meist zurecht, wenn der Betroffene Einspruch einlegt. Auf etwa 1.000 bis 2.000 Euro. Das ist das eigentlich Regelmäßige an diesen Geschichten.