Man muss ja manchmal nur nachfragen. So tat ich das bei einer Polizistin, die in der Strafanzeige geschrieben hatte:
… nach Belehrung räumte der Beschuldigte ein …
Was denn unter Belehrung zu verstehen sei, wollte ich in der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Krefeld wissen. Dass der Beschuldigte nichts sagen müsse, erklärte sie. Den ebenfalls vorgeschriebenen Teil der Belehrung, wonach der Beschuldigte auch jederzeit einen Anwalt hinzuziehen kann, hatte die Beamtin vergessen. Das räumte sie auch ein.
Logischerweise, also für mich logischerweise, widersprach ich dann sofort einer Verwertung ihrer Aussage, insbesondere über das angebliche Geständnis meines Mandanten.
Das brachte die Staatsanwältin, vermutlich eine Amtsanwältin, welche die kleineren Fälle bearbeitet, in Rage. Sie habe es in 15 Jahren am Amtsgericht noch nicht erlebt, dass ein Anwalt „ein Verwertungsverbot aufs Tapet bringt und so einen Aufstand macht“.
Von einem Aufstand hatte ich zwar nichts bemerkt. Aber ich frage mich noch heute, ob die Äußerung tatsächlich stimmt. Vor allem deswegen, weil die Rüge meinem Mandanten letztlich geholfen hat. Wegen einer bestimmten Tat konnte er nämlich nicht verurteilt werden.
Wenn die Anklagevertreterin nicht bloß einen schlechten Tag hatte oder in Eile war, muss es am Amtsgericht Krefeld immer sehr easy zugehen – von Seiten der Verteidiger. Wundert mich, denn eigentlich ist das Gericht für eher harte Urteile bekannt.