In München steht ein Strafverteidiger vor Gericht, weil er mit Richtern gesprochen hat und es unterschiedliche Auffassungen über den Inhalt des Gesprächs gibt. Der Anwalt sagt, die Richter hätten im Falle eines Geständnisses für den Angeklagten eine Freiheitsstrafe von unter fünf Jahren in Aussicht gestellt. Die Richter wollen nur geplaudert haben, ohne konkrete Zahlen zu nennen.
Wie das, unter tatkräftiger Hilfe des Bundesgerichtshofs, zu einer Anklage wegen Strafvereitelung gegen den Anwalt führen konnte, schildert die Süddeutsche Zeitung.