WÄRE GUT
Bitte merken: Wenn Sie verklagt werden, ist es sinnvoll, zur Besprechung beim Anwalt die Klageschrift mitzubringen. Und vielleicht das Anschreiben des Gerichts. Super praktisch ist auch der gelbe Umschlag, wg. Zustellungsdatum.
Es bringt nichts, hektisch mit den Armen zu rudern und dann zu strahlen: „Ich kann Ihnen das mit der Klage auch so erzählen. Ich hab das gelesen, ich weiß was drinsteht. Wenigstens so ungefähr.“
Auch dieser Satz rettet Sie nicht vor einem neuen Termin. Morgen, 16 Uhr.
(Aus der Abteilung: Ich fasse es nicht.)