Ein brutaler Sexualstraftäter hat seine private Haftpflichtversicherung verklagt. Ziel: Die Versicherung soll für alle „Schäden“ aufkommen, die sein Opfer in Folge der Vergewaltigungsorgien erlitten hat. Das Opfer war drogensüchtig geworden. Die Behandlungskosten wollte der Vergewaltiger auf seine Versicherung mit der Begründung abwälzen, diese Folge sei bei seinen Straftaten nicht absehbar gewesen.
Das Landgericht München wies die skurrile Klage zwar ab. Das damit verbundene juristische Hickhack, wie es die Süddeutsche Zeitung schildert, lässt einen allerdings schon staunen.
(danke an den Münchner Kollegen Gaius von der Locht für den link)