Ende einer Geschäftsbeziehung:
Sehr geehrter Herr N.,
im Hinblick auf die offen stehenden Rechnungen für unsere Anwaltsgebühren und die Mitteilung des vorläufigen Insolvenzverwalters, dass diese nicht ausgeglichen werden, gehen wir davon aus, dass die B-GmbH unsere Forderungen nicht begleichen wird.
Wegen der Rückstände sehen wir leider keine andere Möglichkeit als die uns erteilten Mandate hiermit zu kündigen. Wir werden nach Ausspruch dieser Kündigung für die B-GmbH nicht mehr tätig sein, insbesondere auch die anstehenden Termine am Arbeitsgericht E. nicht wahrnehmen. Zur Vermeidung von eventuellen Rechtsnachteilen sollten Sie sich ggf. anderweitigen Rechtsbeistand suchen.
Eingehende Post leiten wir selbstverständlich an Sie bzw. den Insolvenzverwalter weiter.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Die Wirtschaftskrise fordert Opfer sogar da, wo man es eigentlich nicht vermutet. Zum Glück haben wir die Rechnungen nicht zu sehr schleifen lassen.