Auf der Liste nach hinten

Im Juni 2008 hatte ich für einen Mandanten Berufung eingelegt. Er war wegen Körperverletzung verurteilt worden. Vorangegangen war ein ziemlich aufwendiges Verfahren mit vielen Zeugen.

Der Mandant wunderte sich, dass bis heute nichts passiert ist. Ich konnte ihn trösten. Wenn Berufungsrichter einen Fall als eindeutig einschätzen, gibt es auch einen schnellen Termin. In dem dann geraten wird, die Berufung zurückzunehmen. Die komplexeren Angelegenheiten wandern da schon gern mal auf der Prioritätenliste nach hinten.

Also kein schlechtes Zeichen. Überdies ist es immer gut, wenn zwischen (angeblicher) Tat und Hauptverhandlung lange Zeit vergangen ist. Wenn sich der Angeklagte in der Zwischenzeit nichts hat zuschulden kommen lassen, muss sich das bei der Strafzumessung positiv auswirken.