Jurabilis weist auf einen der wichtigsten Sätze hin, den das Bundesverfassungsgericht jemals in eine Entscheidung geschrieben hat (Band 71, 115):
„Der mögliche Wortsinn des Gesetzes markiert die äußerste Grenze zulässiger richterlicher Interpretation.“
Es gibt Richter und (Staats-)Anwälte, die erst festlegen, was nach ihrem Bauchgefühl bei einer Sache rauskommen muss. Und dann nach der „passenden“ Begründung suchen. Dieser schwierigen Spezies steht der Wortlaut des Gesetzes öfter im Weg. Es kann sich also lohnen, die Damen und Herren daran zu erinnern, dass Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts Gesetzeskraft haben.