Die Anklage war wackelig. Ich stellte dem Gericht unsere Sicht der Dinge dar, verbunden mit dem Antrag, die Eröffnung des Hauptverfahrens abzulehnen. Monatelang tat sich darauf nichts.
Jetzt kam folgender Brief:
Die Staatsanwaltschaft hat nachermittelt. Auf Antrag wird Ihnen für drei Tage Akteneinsicht gewährt.
Da fragt man sich doch, wieso der Richter die Akte nicht gleich übersendet. Ihm ist doch klar, dass ich mit seinem Einleitungssatz wenig anfangen kann. Aber ich glaube, ich habe rausgefunden, was den Richter bewegt. Er sorgt sich um die Landesfinanzen.
Der Verteidiger muss für die Akteneinsicht nämlich nur dann 12 Euro Versandkosten bezahlen, wenn er die Akteneinsicht beantragt hat. Für eine unaufgefordert übersandte Akte muss er nicht bezahlen. Der Richter möchte also einen Antrag auf Aktenensicht haben, damit er mir 12 Euro in Rechnung stellen kann.
Wirtschaftlich ist das Verhalten jedenfalls nicht. Ich möchte wetten, dass alleine das jetzige Schreiben den Staat fast schon die 12 Euro gekostet hat, die der Staatskasse nur ja nicht entgehen sollen.
Vom Beschleunigungsgebot in Strafsachen will ich gar nicht anfangen.