Die juristische Sprache bemüht sich um Eindeutigkeit. Sollte man meinen. Da gibt es zum Beispiel die Terminsgebühr. Die verdient ein Anwalt, wenn er einen Gerichtstermin wahrnimmt.
Allerdings gibt es auch Fälle, in denen der Anwalt die Terminsgebühr ohne Termin bekommt. Zum Beispiel, wenn der Beklagte die Forderung im schriftlichen Vorverfahren anerkennt und das Gericht ein Anerkenntnisurteil erlässt, ohne dass es überhaupt zu einer Verhandlung kommt.
In einem solchen Fall habe ich gerade beantragt, die (Nicht-)Terminsgebühr festsetzen zu lassen. Fast hätte ich es vergessen. Kommt halt davon, wenn man das Gesetz beim Wort nimmt.