Reef oder Rente

Ich hatte kurz überlegt, ob ich von der Stewardess erzähle, die sich heute unbedingt einen Acer Aspire One bestellen will, um bequem ihre E-Mails lesen und vermutlich stundenlang Big Kahuna Reef 2 spielen zu können.

Aber dies ist ein juristisches Blog, hier interessiert sich keiner für Nachtflüge, deshalb schnell zum Thema: Altersversorgung für Rechtsanwälte. Das Versorgungswerk Nordrhein-Westfalen schickt wie immer zum Jahresende Post, den einzigen von mir bezogenen Newsletter übrigens, der „Mitgliederrundschreiben“ heißt.

Wie schon zu erwarten, gilt auch für uns Anwälte ab heute die Rente mit 67. Ich habe aber ausnahmsweise mal Glück, dass ich schon in die Jahre gekommen bin. Für meinen Geburtsjahrgang 1964 gilt eine Übergangsregelung. Ich darf schon mit 66 Jahren in Rente.

Aber eine Sache (wer liest schon Mitgliederrundschreiben?) ist mir bis heute völlig entgangen. Wir Juristen dürfen anscheinend vorzeitig in Rente gehen. Mit frühestens 60 Jahren. Wenn ich es richtig verstehe, ist die vorzeitige Rente nicht an irgendwelche sonstigen Bedingungen geknüpft, wie sie ja in der Gesetzlichen Rentenversicherung gang und gäbe sind.

Die vorgezogene Rente wird natürlich auch im Versorgungswerk mit Abschlägen erkauft. Wenn ich pünktlich mit 60 tschö sagen täte (wobei Rentenbezug und weiter arbeiten sich wohl nicht ausschließen), würde meine Rente um 26,1 % gekürzt.

Nicht ganz ohne, aber sechs Jahre Flexibilität beim Berufsausstieg sind als Wahlmöglichkeit ja nicht zu verachten. Ich kann dem Gedanken jedenfalls durchaus etwas abgewinnen. Ich könnte zum Beispiel an meinen Gamerfähigkeiten feilen. Da habe ich echt noch Defizite.