Die Haftpflichtversicherung eines Unfallgegners schreibt:
Bitte teilen Sie uns mit, ob an dem Fahrzeug Ihres Mandanten Vor- oder Altschäden vorlagen.
Antwort:
Ihre Nachfrage irritiert uns. Sie haben extra einen Sachverständigen geschickt, der das Fahrzeug nachbesichtigt hat. Hierbei hat unser Mandant auch alle Fragen nach Vorschäden beantwortet und Unterlagen ausgehändigt, soweit der Sachverständige hierüber noch nicht verfügte.
Wir sehen keinen Grund, das jetzt alles zu wiederholen. Dies gilt umso mehr, als die Besichtigung schon wieder Wochen zurückliegt, ohne dass wir von Ihnen gehört haben.
Bitte zahlen Sie uns nun bis spätestens 12. Dezember 2008 den vom Sachverständigen unseres Mandanten ermittelten Entschädigungsbetrag. Sollte die Zahlung nicht fristgerecht eingehen, werden wir unserem Mandanten raten, gerichtlich vorzugehen.
Durch die Bank wird bei Unfallschäden nur noch auf Zeit gespielt, das ist nicht mehr schön.