Innerhalb von drei Monaten sollen Ermittlungsbehörden schon über 2000-mal auf Vorratsdaten zugegriffen haben. Diese Zahl ergibt sich aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der FDP-Fraktion, berichtet Spiegel online.
Das sind beeindruckende und erschreckende Zahlen. Vor allem, weil das Bundesverfassungsgericht per einstweiliger Anordnung den Zugriff ausdrücklich auf Fälle beschränkt hat, in denen Gegenstand des Ermittlungsverfahrens eine schwere Straftat im Sinne des § 100a Abs. 2 StPO ist, die auch im Einzelfall schwer wiegt, der Verdacht durch bestimmte Tatsachen begründet ist und die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise wesentlich erschwert oder aussichtslos wäre.
Schon die Zahl der Verfahren zeigt, dass die Vorgaben des Verfassungsgerichts nicht ernst genommen werden. Wenn das mal nicht zum Eigentor wird. Die Bundesregierung muss nämlich auch dem Verfassungsgericht über den praktischen Umgang mit den Vorratsdaten berichten. Wenn die Richter sehen, wie lax und verantwortungslos der Datentopf aufgemacht wird, haben sie jedenfalls ein Argument mehr, die Speicherung zu verbieten.