BONSAI-SCHUMIS TRAUM

Eine Liechtensteiner Firma will Versicherungen für Bußgelder anbieten, berichtet rp-online. Grundsätzlich ist es nicht verboten, wenn Dritte für Verkehrssünden zahlen. Allerdings hat das Bundesarbeitsgericht schon mal entschieden, dass sich ein Arbeitgeber nicht verpflichten kann, seinen Fahrern die Bußgelder bei Tempo- und Lenkzeitverstößen zu erstatten.

Ein derartiger Vertrag sei sittenwidrig, weil er die Autofahrer zu Ordnungswidrigkeiten verleite. Bei einer Versicherung dürfte es ähnlich sein. Mit der Folge, dass die Firma Zahlung verweigern, man aber auch ggf. seine Prämie zurückverlangen kann.