Gegen meinen Mandanten erging ein Bußgeldbescheid. 375 Euro, 3 Monate Fahrverbot. Er soll auf der A 40 in Fahrtrichtung Bochum auf der rechten Spur 169 Stundenkilometer gefahren sein. Erlaubt sind dort 80 Stundenkilometer. Schon das Messfoto ist sehenswert: rechts der Wagen des Betroffenen, links von ihm ein 40-Tonner.
Selbst beim Sachverständigen, den das Gericht zweimal befragte, blieben „leichte Bauchschmerzen“. Ob jemand tatsächlich an einem Werktag um elf Uhr morgens 89 Stundenkilometer über dem Limit über die rechte Spur einer der vielbefahrensten Straßen Deutschlands brettert? Trotz wirklicher Anstrengungen fand der Sachverständige aber keine technischen Mängel bei der Messung. Dass der links fahrende Lkw die Messung beeinflusst haben könnte, schloss er nach langen Recherchen letztlich mit nachvollziehbaren Argumenten aus.
Zum Glück fühlte sich nicht nur der Experte etwas unwohl. Neben der Richterin war selbst die Staatsanwaltschaft im dritten Verhandlungstermin schließlich bereit, Lkws vom Fahrverbot auszunehmen. Damit entgeht mein Mandant, der als Fernfahrer arbeitet, wenigstens der sicheren Kündigung.