HERRN DR. UND GEMAHLIN
Aus unserem Schreiben an die X-Bank:
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir vertreten die rechtlichen Interessen von Frau Dr. Kirsten B.
Unsere Mandantin ist gemeinsam mit ihrem Ehemann, Herrn Dr. Martin B, Kundin bei Ihrer Bank. Unter anderem bestehen ein Girokonto mit Unterkonto, zwei Wertpapierdepots und eine Immobilienfinanzierung.
Schon seit Beginn der Geschäftsverbindung hat unsere Mandantin Sie darauf hingewiesen, dass die meisten Ihrer Briefe und Kontoauszüge falsch adressiert sind. So trifft die Anschrift „Herrn Dr. Martin B. und Frau Kirsten B.“ ebenso wenig zu wie „Herrn Dr. Martin B. und Ehefrau“ oder „… und Gemahlin“. Auch die üblicherweise verwendeten Anreden „Sehr geehrter Herr Dr. B, sehr geehrte Frau B.“ sind unrichtig.
Nachdem alle Gespräche am Schalter nichts geholfen haben, hat Frau Dr. B. im November ihre Promotionsurkunde der Universität Düsseldorf – per Einschreiben – eingereicht. Mit der freundlichen Bitte, doch freundlicherweise auch ihren akademischen Titel zu berücksichtigen und sie nicht als „Anhängsel“ ihres Ehemannes zu behandeln.
Sämtliche Jahresauszüge waren trotzdem wieder an „Herrn Dr. B. und Ehefrau“ adressiert. Bevor wir über rechtliche Schritte nachdenken, möchten wir hiermit noch einmal einen Versuch machen, die Sache einvernehmlich zu regeln. Deshalb die einfache Frage:
Warum kriegen Sie so eine simple Sache eigentlich nicht auf die Reihe?
Wir erbitten Ihre Antwort bis zum 5. Februar 2004.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt