Die Gesamtforderung beträgt zwar nur 187,55 Euro. Aber selbst für die hat der Schuldner, ein Gastwirt, die eidesstattliche Versicherung abgegeben. Das Vermögensverzeichnis fördert immerhin einen interessanten Posten zutage:
Mercedes SLK, Baujahr 2001, Kilometerstand ca. 160.000. Eigentümer: Unterzeichner.
Ich frage mich, wieso der Gerichtsvollzieher nicht von sich aus auf die Idee gekommen ist, den Wagen zu pfänden. Für die läppische Hauptforderung zuzüglich der Verfahrenskosten sollte der Wert des Wagens doch noch ausreichen. Ein Blick in die Gebrauchtwagenbörse legt das jedenfalls nahe.
Mal sehen, was ein konkreter Auftrag an den Gerichtsvollziehber bewirkt.