Die DNA meines Mandanten wurde beim Bundeskriminalamt in der Gendatei gespeichert. Vor einiger Zeit stellte das Landgericht rechtskräftig fest: Die DNA-Entnahme war rechtswidrig. Die Speicherung ist unzulässig.
An sich könnte man annehmen, so ein Gerichtsbeschluss wird umgesetzt. Kleiner Irrtum. Eine Rückfrage beim BKA ergab, dass sich auch knapp ein Jahr nach der Gerichtsentscheidung nichts getan hat. Gar nichts. Ich schreibe also an das zuständige Landeskriminalamt in Nordrhein-Westfalen, lege den Beschluss vor und bitte darum, die Löschung beim Bundeskriminalamt zu veranlassen.
Aus der Antwort:
Vorsorglich teile ich Ihnen schon jetzt mit, dass auf Grund der notwendigen Beteiligungen der zuständigen Fachdienststellen des Landeskriminalamtes Nordrhein-Westfalen ein entsprechend großes Zeitfenster benötigt wird, um Ihren Antrag zu bescheiden. Sie erhalten nach Abschluss der Bearbeitung unverzüglich von mir Nachricht.
Bei uns geht alles „von Amts wegen“ – wenn man repressiv gegen den Bürger vorgehen kann. Für einen Gerichtsbeschluss, der Unrecht beanstandet, interessiert man sich jedoch schlichtweg nicht, sieht dementsprechend auch keinen Grund, von sich aus einen Finger zu rühren und die Entscheidung umzusetzen. Dabei hat seinerzeit natürlich auch die zuständige Staatsanwaltschaft eine Abschrift des Beschlusses bekommen, welche ja die DNA-Speicherung beantragt hatte.
Dass man trotz klarer Sachlage nicht nur auf die Umsetzung pochen muss, sondern als offensichtlich unbequemer „Bittsteller“ auch noch auf unbestimmte Zeit vertröstet wird, überrascht mich dann doch. So eine Arroganz hätte ich jetzt nicht unbedingt erwartet. Und ich bin einiges gewohnt.