Okay. Wir geben es zu. Unsere Sekretärin hat sich vertippt. Bei einem Antrag auf einen Mahnbescheid schrieb sie zur Adresse Am Rosenhügel in Gelsenkirchen die falsche Postleitzahl. 46881. Statt 45881. Das Amtsgericht Hagen, zuständig für das automatisierte Mahnverfahren, reagiert auf so etwas allergisch:
Die Angaben zu Postleitzahl und Ort beim Antragsgegner stimmen nach unseren Unterlagen nicht überein.
Dann wird zur Berichtigung aufgefordert. Mit Fristsetzung und Belehrung:
… kann Ihr Antrag u.U. kostenpflichtig zurückgewiesen werden. Eine verspätete Monierungsantwort könnte dann keine Berücksichtigung mehr finden.
Wir fassen zusammen: Das Amtsgericht Hagen vergleicht die angegebene Postleitzahl mit dem Orts- und dem Straßennamen. Und stellt fest, dass zu der Adresse eine andere Postleitzahl gehört. Das teilt das Gericht uns als Antragsteller mit und fragt nach einer Postleitzahl, die es ja eigentlich schon kennt, denn in „unseren Unterlagen“ stehen ja sicher nicht nur falsche, sondern auch richtige Postleitzahlen.
Sonst noch Fragen?