NETT SEIN

Italiener müssen nett zur Schwiegermutter sein. Sie dürfen ihre Schwiegermütter nicht mit unverhohlener Abneigung behandeln. Das Kassationsgericht in Rom verhängte gegen einen Geschiedenen 25 Euro Geldstrafe, weil er sich „in offener Ablehnung“ in Sichtweite vor das Haus seiner Schwiegermutter gestellt habe. Mitunter habe der Mann, ein 37-jähriger Lastwagenfahrer aus dem süditalienischen Taranto, sogar provozierend den Namen der Mutter seiner Ex-Frau gerufen, berichtet beck-aktuell. Das Urteil des Berufungsgerichts fällt noch milde aus. Die erste Instanz hatte dem Mann 15 Tage Haft aufgebrummt.