Dieser Nebenjob war sicher nicht genehmigt. Ein 43-jähriger Richter am Amtsgericht Brandenburg an der Havel stand jetzt wegen des Betriebs eines Swinger-Clubs, insbesondere aber wegen Teilnahme an Vergewaltigungen vor Gericht.
Prozessbericht der Zeitschrift für Anwaltspraxis (12/03, Printausgabe):
„Wenn Lydia und Jessica und eine polnische Putzfrau die Wohnung blitzblank gewienert … und die Hemden des Richters gebügelt hatten, dann gingen sie ihrem eigentlichen Job nach. Bedient wurden queerbeet Angehörige aller sozialen Schichten vom Busfahrer … bis zu einem Bürgermeister.
Richter F. überwachte das bunte und ausgelassene Treiben von seinem Arbeitszimmer aus, wo er sich gleichzeitig mit seinen Gerichtsakten befasste. Da säße Hubert F. noch heute, wenn ihn nicht Lydia verpetzt hätte. Die stand nicht auf Blümchen-Sex, sondern verkehrte am liebsten mit 3, 4 Kunden gleichzeitig, während F dem Treiben nur genüsslich zugesehen und leichtbekleidet mit einem schwarzen Body den pausierenden Gästen Sekt ausgeschenkt haben will.
Ja, es könne sein, dass er bei einer Vergewaltigung von Lydia dabei gewesen sei und ihr die Hand auf den Mund gelegt habe, als sie schrie, räumte der Richter nach tagelanger Verhandlung ein.“
Wir würden ja gern an eine Ente glauben, aber die über Jusitzfeindlichkeit erhabene Welt am Sonntag hat auch schon über den Fall berichtet.
Das Urteil wurde vor einigen Tagen gesprochen: 3 Jahre Gefängnis.