Eine beleidigte Strafverteidigerin schickt einen Anwalt auf Kreuzzug – gegen einen Blogeintrag. In seinem Weblog „Wissenswertes, Interessantes und Kurioses aus Justiz und Alltag“ hatte Rechtsanwalt Tobias Feltus die Wortwahl der Juristin in einem Interview auf die Schippe genommen:
Meine Mandantin ist unschuldig. Wir streiten jegliche Tatbeteiligung ab.
Dies quittierte Feltus mit der Bemerkung, er hoffe, die Rechtsanwältin habe nichts mit den Vorwürfen zu tun. Das ist eine eher bemühte Pointe, wie Feltus selbst einräumt, aber trotzdem schäumt die Strafverteidigerin wie Henckell Trocken. Nach einem möglicherweise monatelangen Gärprozess, der Artikel ist vom 1. April, lässt sie Feltus auffordern:
… die vorzitierten Äußerungen und insbesondere die Überschrift der Veröffentlichung so zu formulieren, dass für den Rechtsverkehr nicht mehr der Eindruck entsteht, meine Mandantin könne sich als Organ der Rechtspflege der Beteiligung an einem Verbrechen (noch dazu an einem Doppelkindermord) strafbar gemacht haben.
Alles was recht ist, damit zeigen die Verteidigerin und ihr Anwalt dem Feltus aber, wie Humor wirklich geht. Man darf einfach nicht davor zurückschrecken, sich in den Augen jener, die Ironie nicht erkennen, zum Narren zu machen. Am besten erwirbt man diese Fähigkeit übrigens durch übertriebenen Rechtsverkehr.