Wir hatten eine Frau angeschrieben, weil diese über unsere Mandantin unschöne Dinge behauptet hat. Es antwortet ein Anwalt:
Frau N. bestreitet entschieden, gegenüber Dritten behauptet zu haben, Frau H. sei … . Weiterhin bestreitet sie entschieden, gegenüber Herrn K. behauptet zu haben, … . Um es noch einmal klarzustellen: Die Begriffe P. und N. sind im Zusammenhang mit Ihrer Mandantin nicht verwendet worden. Dies wird auch in Zukunft nicht geschehen.
Aber damit ist das Schreiben nicht zu Ende:
Wir hoffen, dass die Angelegenheit damit erledigt ist. Für diesen Fall wäre meine Mandantin bereit, die bei Ihnen entstandenen Gebühren von 546,69 € zu übernehmen.
Das ist wohl ein Musterbeispiel anwaltlicher Dialektik.