Allgemein bekannt

Herr Livasov, Betreiber der „Wertliste“, hat mir geantwortet. Der Datenumfang könne auf keinen Fall jemandes (Geschäfts-) Geheimnis beeinträchtigen; er sei allgemein bekannt. Natürlich habe jeder das Recht, sich „auf schriftliche Erklärung“ aus der Datei entfernen zu lassen, was man wunschgemäß auch gemacht habe.

Die Antwort bezieht sich leider nicht auf die Frage, woher man meine Daten hat. Auch das muss mitgeteilt werden (§ 34 Bundesdatenschutzgesetz).

Außerdem sind meine Daten gar nicht gelöscht (Stand: 14.30 Uhr).

Nicht witzig, Herr Livasov.