Die Online Journalism Review zu einem Trend in der US-Strafverteidigung:
„High-profile defendants have found a new way to temper the media circus and get more control over the spin on their stories: by becoming Web publishers.“
Es gibt sicher Fälle, in denen sogar ein Weblog ein probates Mittel für die Verteidigung sein könnte. Ich überlege nur mal so spontan, welchen Effekt auf die öffentliche Meinung ein Weblog des „Kannibalen von Rotenburg“ und seines Verteidigers haben könnte…
(link gefunden bei Handakte WebLAWg)