WESTLICH

Unfallschilderung:

Herr M. befuhr die V-Straße Richtung Norden auf dem westlichen der beiden vorhandenen Fahrstreifen. An der Einmündung der D-Straße fuhr der Zeuge S. vor ihm auf der als Linksabbiegerspur gekennzeichneten Fahrbahn und beabsichtigte in die D-Straße abzubiegen. Als sich Herr M. nun dem gerade an der Grünlicht zeigenden Lichtzeichenanlage anfahrenden Fahrzeug des Zeugen S. von hinten näherte, scherte er nach links in die Fahrbahn des Gegenverkehrs aus … Es kam zur Kollision der Fahrzeuge, wodurch das Fahrzeug des Herrn M. gegen das vor der Rotlicht zeigenden Lichtzeichenanlage stehende Fahrzeug des Zeugen R. geschleudert wurde, welches seinerseits das dahinter stehende Fahrzeug des Zeugen K. beschädigte.

Natürlich von einem Juristen.