In einem Zivilprozess geht es um Geld. Sehr viel Geld. Glücklicherweise scheint die Gegenseite keine besonders guten Argumente zu haben. Ihr Anwalt saugt sich unter anderem solche Sätze aus den Fingern:
Wir müssen nicht darauf hinweisen, dass die bisherige Unterdrückung der Originalurkunde durch die Beklagte strafrechtliche Relevanz hat. Die Beklagte scheint sich dieser rechtlichen Problematik durchaus bewusst zu sein, das ergibt sich für den Kläger auch aus dem Umstand, dass sich die Beklagte in der vorliegenden Angelegenheit von vornherein der Dienste eines Rechtsanwalts versichert hat, der zugleich Fachanwalt für Strafrecht ist.
Ich begrüße etwas. Nämlich den Umstand, dass der Prozessgegner sich der Dienste ausgerechnet dieses Kollegen versichert hat. Eines Anwalts, der offenbar so naiv ist anzunehmen, dass er mit solchen Ausführungen bei drei Berufsrichtern Reaktionen auslösen kann. Und ich rede nicht von allergischen.
Das macht die Sache jedenfalls nicht schwerer für uns.