Ich: Mein Mandant möchte seinen Porsche mitnehmen. Wo ist das Problem?
Porschehändler: Ihr Mandant hat eine dicke Wurst Bargeld dabei.
Ich: Und?
Porschehändler: Wir akzeptieren nur Überweisung oder bankbestätigten Scheck.
Ich: Warum nehmen Sie kein Bargeld?
Porschehändler: Das muss ich Ihnen als Anwalt doch nicht erklären.
Ich: Doch. Bar zahlen ist doch nicht verboten.
Porschehändler: Jetzt stellen Sie sich mal nicht dümmer als Sie sind.
Ich: Ernsthaft, viele meiner Mandanten zahlen bar. Wir schätzen das. Mit Schecks haben wir dagegen schon schlechte Erfahrungen gemacht. Können Sie nicht mal eine Ausnahme machen?
Porschehändler: Nein.
Ich: Dann könnte es aber sein, dass mein Mandant sauer wird. Er wird an Ort und Stelle vom Kaufvertrag zurücktreten, weil Sie ohne rechtlichen Grund die Lieferung verweigern. Ich mache das Fax dann gleich mal fertig.
Porschehändler: Was soll das denn jetzt?
Ich: Also mal ehrlich, ich hätte als Kunde jetzt das Vertrauen in Sie verloren. Aber Sie brauchen sich doch keine Sorgen zu machen. Sie können meinen Mandanten ja ganz einfach an seinem Erstwohnsitz in Südosteuropa verklagen. Außerdem stehen die Leute doch sicher Schlange, um Ihnen den Wagen aus den Händen zu reißen.
Porschehändler: Ich spreche noch mal mit dem Geschäftsführer.
Zehn Minuten später ruft mein Mandant an. Die Freisprecheinrichtung im Cayman funktioniert gut, sogar bei 210.