HAUSBESUCHE

Rechtsanwälte müssen ihr Honorar am Wohnort bzw. Sitz ihres Kunden einklagen. Damit hat der Bundesgerichtshof laut beck-aktuell jetzt mit einem letzten Anwaltsprivileg gebrochen. Nach der bisher „herrschenden Meinung“ wurden die Dienste des Anwaltes stets am Kanzleisitz erbracht. In Zeiten von Mobilfunk, Laptop und Internet wohl kaum noch haltbar…

Überdies habe ich gehört, dass sich der eine oder andere Anwalt mittlerweile sogar zu Hausbesuchen erniedrigt.