UNGESCHÖNT
Arbeitsämter dürfen keine Sperrzeit verhängen, weil ein Arbeitsloser seine Bewerbungen nicht schönt. Das hat das Bundessozialgericht entschieden. Ein Arbeitsloser hatte wahrheitsgemäß auch auf weniger tolle Aspekte in seinem Lebenslauf hingewiesen. Das Arbeitsamt vertrat den Standpunkt, er müsse sich positiv darstellen.
Laut dem Bericht von beck-aktuell soll eine Sperrzeit nur verhängt werden dürfen, wenn der Arbeitslose gar kein Schreiben abschickt.
Hm, wenn sich das rumspricht, dürfte es für einige wesentlich leichter werden, zuverlässig arbeitslos zu bleiben…