Diese Geschichte erinnert mich an den Polizeibeamten, der erst beim dritten Mal zu einer Gerichtsverhandlung erschien. Beim ersten Mal hatte er die Ladung verbummelt. Beim zweiten Mal hatte er gedacht, der Termin sei eine Woche später.
Trotzdem hatte das Gericht nicht den leisesten Zweifel daran, dass dieser Beamte nicht zum Schludern neigt. Deshalb sei er „selbstverständlich“ geeignet, mit einer Radarpistole Temposünder zu überführen.