Wem der Urlaub nicht gefallen hat, der kann beim Rechtsschutzversicherer Arag gleich mal so überschlägig berechnen, wie viel Minderungsanspruch herausspringen könnte – und zwar mit dem Reisekostenminderungsrechner.
Es kann aber nur jeweils ein Mangeltyp, basierend auf der Frankfurter Tabelle, berechnet werden. Also nur mieses Zimmer oder mieses Essen. Wer gleich beides hatte, der fragt besser seinen Anwalt. Einfach addieren jedenfalls, darauf weist die Arag hin, klappt nicht. Logisch, denn mehr als 100 Prozent gibt es garantiert nicht.