Er muss es doch nicht gewesen sein

Den hier beschriebenen Fall hat die Staatsanwaltschaft noch viel krasser fehlbewertet, als es zunächst schien. Der Zeuge hatte den Beschuldigten nicht nur nicht erkannt. Er hatte bei der Fotovorlage eine andere Person erkannt, und zwar mit 60-prozentiger Wahrscheinlichkeit.

Das war sogar dem Amtsrichter zu viel. Der bewegte die Staatsanwaltschaft nämlich dazu, die Anklage zurückzunehmen. So musste er nicht über meinen Antrag entscheiden, es gar nicht zu einer Verhandlung kommen zu lassen.

Die Kosten wird wohl die Staatskasse tragen müssen.