Bislang hatte ich noch nicht von der „Operation Yeti“ gehört. Aber da bin ich in guter Gesellschaft; die Suchmaschinen sind auch nicht schlauer. Fest steht aber, dass im Rahmen der Operation Yeti derzeit Wohnungen von Kreditkarteninhabern durchsucht werden. Wegen des Verdachts, dass diese Personen Kinderpornos besitzen.
Hergeleitet wird dieser Verdacht aus angeblichen Online-Zahlungen in US-Dollar. Diese Zahlungen sollen über Kreditkarten an kommerzielle Webseiten geflossen sein. Auf den Seiten war angeblich verbotenes Material erhältlich. Um was für Seiten es sich handelt, bleibt zunächst offen. In einem mir vorliegenden Durchsuchungsbeschluss ist von der „kommerziellen Webseite OP Yeti“ die Rede. Das spricht entweder gegen die Kompetenz des Richters, der den Beschluss erlassen hat. Oder für den Wunsch, Einzelheiten erst mal unter der Decke zu halten.
Mulmig wird mir, wenn ich zum Beispiel lese, dass die Zahlung im betreffenden Fall am 13. April 2004 erfolgt sein soll. Das ist vier (!) Jahre her und liegt in einem Zeitraum, in dem es dokumentierte Fälle von hunderttausendfachem Kreditkartendiebstahl (1) (2) und anschließendem Online-Missbrauch gegeben hat. Es sind damals auch unzählige deutsche Kreditkarten umgetauscht worden, weil sich betrügerische Abbuchungen, vor allem aus den USA, häuften.
Bemerkenswerterweise haben sich die Polizeibeamten in dem mir bekannten Fall nicht vorher erkundigt, ob der Verdächtige vielleicht damals sogar der Zahlung widersprochen hat. Sollte dies der Ermittlungsstandard sein, dürfen wir uns auf einiges gefasst machen.