UMTAUSCHRECHT

Es gibt kein generelles Umtauschrecht. Nur bei Mängeln können Kunden und Beschenkte ihr Geld zurück verlangen. Wer sich mit seinem Geschenk also nicht ganz sicher ist, sollte sich ein Umtauschrecht einräumen lassen. Schriftlich. Am besten auf dem Kassenbon. Näheres beim Anwalt-Suchservice.