Tausende Beamte des Polizei-Streifendienstes klagen vor den Verwaltungsgerichten für ihre Freizeit. Davon, so behauptet die Deutsche Polizeigewerkschaft (DpolG), schenken sie dem Land Nordrhein-Westfalen bislang täglich wenigstens 15 Minuten. In denen ziehen sie in den Wachen vor dem offiziellen Dienstbeginn ihre Uniform an – und nach Dienstschluss wieder aus.
„Für einen Polizisten im Schichtdienst bedeutet dies im Jahr mehr als eine Woche Freizeit“, schimpft DPolG-Chef Rainer Wendt, „das ist nicht akzeptabel“. Auch der Vize-Chef der nordrhein-westfälischen Gewerkschaft der Polizei pocht auf den Grundsatz: „Das An- und Ausziehen der Uniform ist Arbeitszeit“, sagt Herbert Uebler.
Mitglieder der GdP haben deshalb an allen Verwaltungsgerichten des Landes geklagt. Drei davon haben bereits entschieden – allerdings unterschiedlich. Die in Aachen und Münster haben einem Beamten unmissverständlich Recht gegeben. Die Richter in Düsseldorf dagegen stellten einem Beamten frei, bereits in Uniform zum Dienst zu kommen.
Eine einheitliche Regelung, so Gewerkschafter Uebler, gebe es nicht – denn Innenminister Ingo Wolf (FDP) wolle „keine politische Entscheidung treffen“. Das bestätigte Ministeriumssprecher Wolfgang Beus auf Anfrage: „Bei den gegensätzlichen Entscheidungen der Verwaltungsgerichte wollen wir das Urteil das Oberverwaltungsgerichts in Münster abwarten“. (pbd)