Autofahrer (oder ihre Anwälte) sind offenbar ziemlich einfallsreich, wenn es darum geht, sich gegen Bußgelder für verbotene Handy-Telefonate am Steuer zu wehren. Aber einfallsreich ist nicht unbedingt erfolgreich, wie eine lesenswerte Urteilssammlung in der WAZ zeigt:
Ein Autofahrer gab zu Protokoll, er habe sich mit einem Akkurasierer den Bart gestutzt und die Lippen zur Radiomusik bewegt. Die Richter am OLG Hamm seiften ihn nachträglich ein, weil er die Aussage nicht schon – belegt durch den vermeintlichen „Rasierapparat“ – gegenüber der Polizei getroffen hatte (AZ: 2 Ss OWi 528/06).
Man sollte vielleicht vorsorglich einen Akku-Rasierer ins Auto legen.